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Leider lesen viele Leute nicht die entsprechenden Gesetze und verbreiten dann Angst und Schrecken mit ihrem Halbwissen. Hier geht es um die Pflicht ein Impressum auf der HP zu veröffentlichen. In den Begriffsbestimmungen des §2 TMG steht genau geschrieben, wer verpflichtet ist ein Impressum zu veröffentlichen.
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Nach den Begriffsbestimmungen des §2 TMG
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ist kommerzielle Kommunikation jede Form der Kommunikation, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren, Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds eines Unternehmens, einer sonstigen Organisation oder einer natürlichen Person dient, die eine Tätigkeit im Handel, Gewerbe oder Handwerk oder einen freien Beruf ausübt; die Übermittlung der folgenden Angaben stellt als solche keine Form der kommerziellen Kommunikation dar:
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Dazu gehören die Übermittlung der elektronischen Post, Angaben über Domainnamen. Angaben für den unmittelbaren Zugang zu einem Unternehmen. Angaben in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen oder das Erscheinungsbild eines Unternehmens, einer Organisation oder Person, die unabhängig und insbesondere ohne finanzielle Gegenleistung gemacht werden.
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Das Bundesministerium der Justiz hat einen Leitfaden ins Netz gestellt. Nach der Durchsicht war mir klar: Ich brauche dringend ein Impressum .... ha ha
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Hier wird hervorgehoben, dass eine HP ein Impressum braucht, sofern sie den Markt beeinflusst und am allgemeinen Geschäftsverkehr teilnimmt. Meine HP beeinflusst sicherlich den Weltmarkt .... prust
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Was alles in einem Impressum stehen muss (das sind eine ganze Menge Pflichtangaben, die nur Firmen betreffen), steht im §5 TMG in seinen Allgemeinen Informationspflichten.
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Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten
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Und dann folgen diverse Angaben, die eine Privat-Person nichts angehen, wie z.B. Angabe der Niederlassung, des Vertreters, Angaben zum Kapital, Angaben zur Dienstleistung mit Angabe der Zulassung und der zulassenden Behörde, Angaben zum Register der Eintragung (Handelsregister, Vereinsregister u.ä.), Angabe der gesetzlichen Berufsbezeichnung (Zulassungsbehörde), Angabe der berufsrechtlichen Regelungen, Umsatzsteuernummer, Angaben über Aktien.
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Das ist natürlich Unfug, denn diese Angaben sind völlig irrelevant für meine HP. Warum sollte ich meine Berufsausbildung mit der Zulassungsbehörde oder mein Kapital aufschreiben. Denn es ist doch völlig egal für den Weltmarkt, ob ich Eisenbahnfahrer bin oder Straßenkehrer.
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Damit die Abmahn-Anwälte aber nichts bei mir absahnen können, habe ich ein Impressum erstellt, wie es der §5 TMG vorschreibt. Der Leser wird sich natürlich an den Kopf fassen, aber wenn es denn sein soll.
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Da ich keine Niederlassung habe, habe ich auch keine Anschrift hier eingestellt. Denn wenn ich nun noch meine Urlaubszeiten dazuschreibe, dann wissen die Mitternachtsschlosser genau, wann sie zuschlagen können. Eine Niederlassung sind Geschäftsräume. Ich betreibe aber kein Geschäft.
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Falls wirklich jemand wild darauf ist, meine Adresse zu bekommen: DENIC hält alles bereit. Domainname eingegeben und alle Angaben wie Name, Adresse und verantwortlicher Webmaster stehen auf dem Monitor.
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Wichtig sind noch die Allgemeinen Grundsätze des §7 TMG
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Mein Angebot enthält nur eigene Texte und Fotos. Die abgebildeten Hunde und Katzen sind mir persönlich bekannt und sind mit der Veröffentlichung einverstanden. Die GIF-Bilder sind von kostenlosen GIF-Anbietern geladen und eingefügt. Eine direkte Verlinkung der hier eingestellten GIFs ist verboten. Die GIFs können aber auf die eigene Festplatte kopiert werden.
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Die GIFs sind von dieser Seite:
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Die Welt geht unter und der Weltmarkt bricht zusammen, wenn ich kein Impressum habe. Es ist aber durchaus erlaubt, Nutzer zu betrügen. Kostenlose Software für viel Geld verkaufen ist zum Beispiel eine beliebte Masche.
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Nepper, Schlepper und Bauernfänger im Internet. Es gibt Betrüger, die das Internet für ihre Zwecke missbrauchen. Hier ist größte Vorsicht geboten. Bevor ihr etwas aus dem Internet ladet, bevor ihr euch irgendwo anmeldet: lest die AGB!
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Das “Schwarze Schaf” listet namentlich die Internet-Seiten auf, die unangenehm aufgefallen sind.
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Zu dem Problem des Computerbetrugs gibt es auch ein sehr gut besuchtes Forum. Falls ihr darauf reingefallenn seid, ihr seid nicht alleine. Tausende von Surfern fallen täglich auf dubiose Angebote herein. Das Forum gibt die richtigen Tipps und man merkt, dass man viele Leidensgenossen hat.
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Im Moment sind wieder verstärkt Emails unterwegs. Hier wird ein hoher Geldgewinn angekündigt. Man muss nur etwas einzahlen für irgendeine Versicherung ... wahrscheinlich damit die Kohle nicht unterwegs verschwindet.
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Nach der Einzahlung bekommt man aber natürlich nicht die Millionen, sondern entweder man hört gar nichts mehr oder es kommt eine neue Forderung für das nächste Problem. Geld gibt es in keinem Fall. Diese Mails sofort löschen.
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absolutes Ende der Page
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HP überarbeitet:
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6. September 2010
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